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Nutzungsbedingungen für Google Play-Geschenkkarten® – Schweiz

15. Mai 2023

1. Gültigkeit und Einlösung. Google Play-Geschenkkarten («Geschenkkarten») können nur von Personen ab 13 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz eingelöst werden. Die Geschenkkarten werden von Google Arizona LLC («GAZ») ausgestellt, unabhängig davon, welcher Aussteller auf einer Geschenkkarte zum Kaufzeitpunkt vermerkt ist. Zum Einlösen einer Geschenkkarte benötigen Sie Internetzugriff. Ausserdem müssen Sie für die Nutzung eines Google Payments-Kontos in der in den vorliegenden Bedingungen festgelegten Rechtsprechung berechtigt sein und ein Google Payments-Konto haben bzw. erstellen. Nach Einlösung einer Geschenkkarte überträgt GAZ das eingelöste Guthaben seiner Gruppengesellschaft Google Payment Corporation («GPC»), die es anschliessend als Google Play-Guthaben im Google Payments-Konto des Nutzers verwaltet. Geschenkkarten dürfen nur zum Kauf ausgewählter Produkte bei Google Play eingelöst werden. Nicht genutztes Google Play-Guthaben wird dem Google Play-Guthaben des Empfängers für Geschenkkarten zur künftigen Verwendung gutgeschrieben. GPC kann den Käufern von Geschenkkarten Informationen über den Einlösungsstatus der Geschenkkarten bereitstellen.

Für Nutzer, die zwischen 13 und 17 Jahre alt sind, ist die Google Payments-Anmeldung ausschliesslich auf die Einlösung von Geschenkkarten bei Google Play beschränkt.

Geschenkkarten werden entweder als Karten mit einem Fixbetrag oder einem variablen Betrag ausgestellt. Karten mit Fixbetrag können für einen Kauf in Höhe des Kartenwerts verwendet werden. Karten mit frei wählbarem Betrag können für Käufe bis zum maximalen Wert der Geschenkkarte genutzt werden. Für das Einlösen von Geschenkkarten gelten immer die anwendbaren Google Payments-Obergrenzen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Hilfe. Wenn Sie die Google Payments-Obergrenze erreichen, können Sie erst weitere Geschenkkarten einlösen, nachdem Sie einen Teil Ihres Guthabens für den Kauf von entsprechenden Artikeln eingesetzt haben.

2. Einschränkungen. Geschenkkarten dürfen ausschliesslich für den Kauf ausgewählter Artikel bei Google Play verwendet werden. Für die Einlösung und Verwendung gelten möglicherweise Einschränkungen. So können Geschenkkarten nicht für Abonnements sowie Geräte eingelöst werden, dazu gehören u. a. Telefone, Tablets und Zubehörteile. Weitere Informationen [finden Sie in der Hilfe]. Die Geschenkkarte kann nicht ausbezahlt oder gegen andere Karten eingetauscht werden. Eine erneute Aufladung oder Erstattung ist nicht möglich. Ausserdem können Sie die Geschenkkarte nicht mit anderen, nicht auf Google Play bezogenen Guthaben in Ihrem Google Payments-Konto kombinieren. Ferner darf sie, ausser im gesetzlich vorgegebenen Rahmen, weder weiterverkauft noch eingetauscht oder entgeltlich übertragen werden. Wenn der Bestellwert, der mit der Geschenkkarte bezahlt werden soll, das verfügbare Guthaben Ihrer Geschenkkarte übersteigt, wird die Transaktion abgelehnt. Mit dem Kauf einer Geschenkkarte geht das Risiko des Verlustes der Karte auf den Käufer über. GAZ und GPC lehnen alle ausdrücklichen oder gesetzlichen Gewährleistungen hinsichtlich der Geschenkkarte und Google Play ab. GAZ und GPC können die für Geschenkkarten geltenden Bedingungen in ihrem alleinigen Ermessen vorbehaltlich des anwendbaren Rechts ändern.

3. Keine Gebühren und kein Verfallsdatum. Die Geschenkkarte hat kein Verfallsdatum und deren Einlösung ist mit keinerlei Gebühren verbunden. Erstattete Google Play-Beträge werden, sofern gesetzlich nicht anderweitig geregelt, gegebenenfalls Ihrem Google Play-Guthaben für Geschenkkarten für zukünftige Käufe im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gutgeschrieben.

4. Betrug. GAZ und GPC übernehmen keine Verantwortung für den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder unrechtmässige Verwendung der Geschenkkarte. GAZ und GPC sind berechtigt, Kundenkonten zu deaktivieren oder zu schliessen und auf alternative Zahlungsmittel zurückzugreifen, wenn eine auf betrügerische Weise erlangte Geschenkkarte eingelöst und/oder für Käufe bei Google Play verwendet wird.

5. Onlinehilfe und Kundenservice. Ihr Google Play-Guthaben können Sie unter https://payments.google.com einsehen. Onlinehilfe bei Problemen mit Geschenkkarten erhalten Sie unter https://support.google.com/googleplay/go/cardhelp.

6. Haftungsbegrenzung. GAZ und GPC sind nicht für den Diebstahl, Verlust, die Beschädigung oder unrechtmässige Verwendung von Geschenkkarten verantwortlich. GAZ und GPC übernehmen, mit Ausnahme gesetzlicher Regelungen, keine ausdrücklichen oder gesetzlichen Gewährleistungen im Hinblick auf Geschenkkarten. Hierzu zählen u. a. Gewährleistungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Falls die Geschenkkarte aufgrund eines technischen Problems nicht eingelöst werden kann, wird Ihnen der entsprechende Betrag von GAZ und GPC gutgeschrieben. GAZ und GPC können nicht haftbar gemacht werden, wenn eine Geschenkkarte durch den Fehler eines Dritten, zum Beispiel einen Ausfall des Internets, Computers, Mobiltelefons oder eines anderen Geräts, mit dem auf das Internet zugegriffen wird, oder eines Internetdienstes oder Mobilfunkanbieters, nicht in der in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Art und Weise funktioniert.

7. Allgemeine Bestimmungen. Diese Bestimmungen beinhalten die Google Play-Nutzungsbedingungen und unterliegen diesen. Die Verwendung der hier beschriebenen Dienste unterliegt ausserdem den Nutzungsbedingungen Google Payments und der Datenschutzerklärung von Google. Durch den Kauf, den Empfang oder die Einlösung einer Geschenkkarte stimmen Sie zu, dass die Gesetze der Schweiz ohne Berücksichtigung von Rechtskonfliktprinzipien gelten und die Nutzungsbedingungen der Geschenkkarte diesen Gesetzen unterstehen. Sie erklären sich damit einverstanden, sich im Falle einer Beschwerde zunächst an den Kundenservice zu wenden und GAZ und GPC die Möglichkeit zur Lösung des Problems zu geben, bevor Sie weitere Schritte einleiten. GAZ und GPC behalten sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen und im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern.